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Der D - Arzt muß eine komplette allgemeinchirurgische und einen Teil der
unfallchirurgischen Ausbildung durchlaufen haben. Er wird von den Berufsgenossenschaften (BG, Versicherer von Arbeits- u. Schulunfällen)
zur Ausübung seiner Tätigkeit als D - Arzt zugelassen u. bestätigt. Der D - Arzt ist berechtigt Arbeits-, Schul- u. Kindergartenunfälle sowie die im Zusammenhang mit dem Beruf auftretenden Erkrankungen zu untersuchen u. zu behandeln. Je nach Schweregrad der Verletzung werden die Unfälle vom D - Arzt bis zum Abschluss der Behandlung betreut oder an andere Ärzte zur Weiterbehandlung überwiesen:
Der D - Arzt führt für die Berufsgenossenschaften gutachterliche Untersuchungen zur Erstellung von Rentengutachten (Rentenzahlung nach Unfällen) und Zusammenhangsgutachten (Beurteilung des Zusammenhanges zwischen Unfall und Funktionseinschränkung) durch. |
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