50th Anniversary of Geneva conventions, Ägypten (1999)

Briefmarke aus Ägypten, 1999

50. Jahrestag der Genfer Konvention, 1949-1999

Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges oder eines internationalen oder nicht internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht oder nicht mehr an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV).

Am 22. August 1864 wurde im Stadthaus von Genf von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen“ angenommen. Das aus chronologischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar. Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle, die erstmals Regeln zum Umgang mit Kombattanten sowie für detaillierte Vorgaben für innerstaatliche Konflikte in den Kontext der Genfer Konventionen integrierten. 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll zur Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens beschlossen.

Depositarstaat der Genfer Konventionen ist die Schweiz, Vertragsparteien können nur Staaten werden. Derzeit sind 196 Länder den Genfer Abkommen von 1949 sowie 174 beziehungsweise 168 Staaten den ersten beiden Zusatzprotokollen von 1977 beigetreten, 72 Länder haben das dritte Zusatzprotokoll von 2005 ratifiziert. Das einzige explizit in den Genfer Konventionen benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Die Genfer Konventionen sind einseitig bindendes Recht für die Signatarstaaten. Das darin vereinbarte Recht ist gegenüber jedermann anzuwenden.

Ägypten (Aussprache [ɛˈɡʏptn̩] oder [ɛˈɡɪptn̩]; arabisch مصر Miṣr, offiziell Arabische Republik Ägypten) ist ein Staat im nordöstlichen Afrika mit über 97 Millionen Einwohnern und einer Fläche von über einer Million Quadratkilometern. Die Megastadt Kairo ist ägyptische Hauptstadt und die größte Metropole Afrikas und Arabiens, der Ballungsraum „Greater Cairo“ ist eine der bevölkerungsreichsten Stadtregionen der Erde. Weitere Millionenstädte des Landes sind Alexandria und Giseh. Hinsichtlich der Wirtschaftsleistung beim BIP pro Kopf liegt Ägypten auf Platz 94 von 190 Ländern (2016, PPP). Im Index der menschlichen Entwicklung belegte es 2019 Platz 116 von 189 Ländern.

Das Alte Ägypten gilt als eine der frühen Hochkulturen der Welt. Ägypten wird seit der arabisch-islamischen Expansion zur Maschrek-Region des arabischen Raumes gezählt. Es hat als interkontinentaler Staat eine Landbrücke vom größeren afrikanischen Teil nach Asien, zur Sinai-Halbinsel. Durch die Revolution von 2011 änderten sich die gesellschaftlichen und politischen Verhältnisse im Land. Beim Demokratieindex rangiert Ägypten im Jahr 2019 auf Platz 137 von 167.

Die Deutsche Bundespost gab 1995 die Briefmarke „100 Jahre Entdeckung der Röntgenstrahlen“  heraus.  

Das war meine erste Briefmarke mit einem Hand-Motiv. Weitere sollten in den nächsten Jahren folgen.

Bei meiner Suche nach weiteren Briefmarken mit „Händen“ wurde ich jahrelang unterstützt durch den Freiburger Philatelisten und Briefmarkenhändler Rüdiger Frey. Immer wieder wurde ich durch neue Funde aus aller Welt überrascht, ich bin Herrn Frey für diese intensive Suche und Mitarbeit sehr dankbar!