Comision nacional de los derechos humanos, Mexiko (2005)
Briefmarke aus Mexiko, 2005
Nationale Kommission für Menschenrechte
Als Menschenrechte werden moralisch begründete, individuelle Freiheits– und Autonomierechte bezeichnet, die jedem Menschen allein aufgrund seines Menschseins gleichermaßen zustehen. Sie sind universell(gelten überall für alle Menschen), unveräußerlich (können nicht abgetreten werden) und unteilbar (können nur in ihrer Gesamtheit verwirklicht werden). Sie umfassen dabei bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechtsansprüche. Die Menschenrechte werden häufig von Naturrechten und der unantastbaren Menschenwürde abgeleitet.
Fast alle Staaten der Erde haben heute internationale Menschenrechtsabkommen ratifiziert oder Menschenrechte explizit in ihren Verfassungen erwähnt und sich so dazu verpflichtet, diese als einklagbare Rechte in ihrem jeweiligen nationalen Recht auszugestalten. Auf internationaler Ebene wurde 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet, die einen universalen und globalen Anspruch hat, jedoch nicht formalrechtlich bindend ist. 1966 wurden daraufhin der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR, „UN-Zivilpakt“) sowie der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (ICESCR, „UN-Sozialpakt“) verabschiedet, welche beide rechtsverbindlich sind. Auf zwischenstaatlicher Ebene wurden ebenfalls Menschenrechtsabkommen verabschiedet, die sich in ihren bindenden Kräften und Menschenrechtsvorstellungen unterscheiden: Die Europäische Menschenrechtskonvention von 1953, die Amerikanische Menschenrechtskonvention von 1969, die Afrikanische Charta der Menschenrechte und Rechte der Völker von 1981, die Arabische Charta der Menschenrechte von 1994 und die asiatische Menschenrechtsdeklarationvon 2012. Zudem gibt es weitere regionale Verträge und Abkommen, die sich für die Einhaltung der Menschenrechte einsetzen. Supranationale Gerichtshöfe, wie der Europäische oder Interamerikanische Gerichtshof für Menschenrechte, sanktionieren Menschenrechtsverletzungen ihrer Mitgliedsstaaten. Darüber hinaus ahnden internationale Straftribunale wie der Internationale Strafgerichtshof besonders schwerwiegende Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Genozide, Kriegsverbrechen oder Angriffskriege.
Trotzdem kommt es bis heute in vielen Staaten immer noch zu schwerwiegenden und teils systematischen Menschenrechtsverstößen. Diese werden durch eine Vielzahl von Institutionen dokumentiert und angeprangert. Auf Ebene der Vereinten Nationen ist dafür der Hochkommissar für Menschenrechte zuständig, der einen jährlichen Human Rights Report veröffentlicht. Darüber hinaus überwachen auch eine Vielzahl von privaten Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International oder Human Rights Watch die Umsetzung und Achtung von Menschenrechten.
Die Vorstellung von Menschenrechten ist kein rein „westliches“ oder neuzeitliches Phänomen, sondern in allen Epochen und Regionen der Welt nachweisbar und stellt häufig einen Kern religiöser und kultureller Wertvorstellungen dar, wenngleich ihre Interpretation historisch teilweise unterschiedlich ausfiel. Erste Beispiele derart verbriefter Rechte finden sich bereits im Jahre 2100 v. Chr. mit dem Codex Ur-Nammu aus Mesopotamien, das u. a. ein Recht auf Leben vorsah, oder 538 v. Chr. mit dem Kyros-Zylinder aus Persien. Die berühmtesten nationalstaatlichen Menschenrechtsdokumente seit dem Zeitalter der Aufklärung sind die französische Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte sowie die US-amerikanischen Bill of Rights.
Im Gegensatz zu Menschenrechten, die jedem Menschen weltweit zustehen, sind „Grundrechte“ auf den Hoheitsbereich desjenigen Staates beschränkt, der diese Rechte ausdrücklich per Verfassung garantiert. „Bürgerrechte“ wiederum nennt man den Teil der Grundrechte, der nur den Staatsbürgern des betreffenden Landes vorbehalten sind.
Mexiko (spanisch: México oder Méjico [ˈmexiko], nahuatl: Mexihco [meː’ʃiʔko]), amtlich Vereinigte Mexikanische Staaten, spanisch: Estados Unidos Mexicanos, ist eine Bundesrepublik in Nordamerika, die 31 Bundesstaaten und den Hauptstadtdistrikt Mexiko-Stadt umfasst. Im Norden grenzt Mexiko an die Vereinigten Staaten von Amerika (USA), im Süden und Westen an den Pazifischen Ozean, im Südosten an Guatemala, Belize und an das Karibische Meer, im Osten an den Golf von Mexiko. Mit einer Gesamtfläche von fast zwei Millionen Quadratkilometern ist Mexiko das fünftgrößte Land auf dem amerikanischen Doppelkontinent, global liegt das Land an vierzehnter Stelle. Weltweit liegt Mexiko mit einer Bevölkerungszahl von etwa 125 Millionen Menschen auf Platz elf und ist das einwohnerreichste spanischsprachige Land.
Die Deutsche Bundespost gab 1995 die Briefmarke „100 Jahre Entdeckung der Röntgenstrahlen“ heraus.
Das war meine erste Briefmarke mit einem Hand-Motiv. Weitere sollten in den nächsten Jahren folgen.
Bei meiner Suche nach weiteren Briefmarken mit „Händen“ wurde ich jahrelang unterstützt durch den Freiburger Philatelisten und Briefmarkenhändler Rüdiger Frey. Immer wieder wurde ich durch neue Funde aus aller Welt überrascht, ich bin Herrn Frey für diese intensive Suche und Mitarbeit sehr dankbar!