Pressefreiheit, Deutschland (2020)
Briefmarke aus Deutschland, 2020
Pressefreiheit, genauer die äußere Pressefreiheit, bezeichnet das Recht von Einrichtungen des Rundfunks, der Presse und anderer Medien auf ungehinderte Ausübung ihrer Tätigkeit, vor allem auf die staatlich unzensierte Veröffentlichung von Nachrichten und Meinungen.
Die Presse- oder Medienfreiheit soll die Informationsfreiheit, die freie Meinungsbildung und –äußerung, die pluralistische Meinungsvielfalt und damit die demokratischeWillensbildung sowie die Transparenz und Kontrolle der Politik durch die Öffentliche Meinung gewährleisten.
Die Idee der Freiheit speziell der Nachrichten- und Meinungspresse wurde insbesondere in der Zeit der Aufklärung entwickelt.
In Deutschland gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Pressefreiheit gemeinsam mit der Meinungsfreiheit, der Rundfunkfreiheit und der Informationsfreiheit. Details zu Rechtsfragen regelt heute das Medienrecht, speziell das Presserecht.
Die Schweizer Bundesverfassung spricht von Medienfreiheit und bringt damit zum Ausdruck, dass dieses Grundrecht nicht nur für das gedruckte Wort, sondern auch für andere Mittel der Kommunikation gilt.
Die Deutsche Bundespost gab 1995 die Briefmarke „100 Jahre Entdeckung der Röntgenstrahlen“ heraus.
Das war meine erste Briefmarke mit einem Hand-Motiv. Weitere sollten in den nächsten Jahren folgen.
Bei meiner Suche nach weiteren Briefmarken mit „Händen“ wurde ich jahrelang unterstützt durch den Freiburger Philatelisten und Briefmarkenhändler Rüdiger Frey. Immer wieder wurde ich durch neue Funde aus aller Welt überrascht, ich bin Herrn Frey für diese intensive Suche und Mitarbeit sehr dankbar!