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Physiotherapie (Krankengymnastik) Handchirurgische Erkrankungen und Verletzungen sowie deren operative Behandlung können infolge der Schmerzen und der Ruhigstellung funktionelle Einschränkungen nach sich ziehen. Bei allen handchirurgischen Patienten muss die Phase der Immobilisierung (Ruhigstellung) auf das notwendige Minimum beschränkt werden, um die funktionellen Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Unterstützend kommen in der Nach- bzw. Weiterbehandlung handchirurgischer Patienten Physiotherapie (PT) und Ergotherapie (ET) zum Einsatz. Sobald abzusehen ist, dass ein Patient die normale Funktion seiner Hand nicht aus eigenem Antrieb erreichen kann, ist die Verordnung von PT und ET absolut notwendig! Bei vielen handchirurgischen Erkrankungen, Verletzungen oder Operationen ist schon primär abzusehen, dass eine PT - und ET - Behandlung erforderlich werden. Mit dem Ziel einer möglichst geringen Funktionseinschränkung muss in diesen Fällen also die Verordnung frühzeitig erfolgen. Auch zur Vorbereitung auf handchirurgische Operationen haben sich PT und ET bewährt. Operative Beugesehnenlösungen zum Beispiel können nur dann erfolgversprechend durchgeführt werden, wenn es im Rahmen der präoperativen Vorbereitung gelingt, mit PT und ET die passiv volle Beweglichkeit der betroffenen Hand oder des betroffenen Fingers zu erreichen. Generell sollte bei der Verordnung von PT und ET folgende Regel gelten:
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